ist wirkungslos - diese Zeile ganz zuoberst! */ ?> Definition wichtiger Begriffe Zum Artikel springen
Logo
Statistik der Unfallversicherung UVG

Definition wichtiger Begriffe


Obligatorische Unfallversicherung nach UVG

Versicherer

Versicherte Betriebe

Versicherte Personen

Versicherter und prämienpflichtiger Verdienst

Prämien und Prämiensatz

Registrierte und anerkannte Fälle

Kosten

Invaliditätsgrad

Regresseinnahmen

Laufende Kosten und Regresseinnahmen eines Rechnungsjahres

Unfallrisiko und Kostenrisiko

Versicherungszweige

Spezialstatistik


Obligatorische Unfallversicherung nach UVG

Obligatorisch nach UVG versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer sowie Arbeitslose und Stellensuchende, die Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung haben. Alle übrigen in der Schweiz wohnhaften Personen (Kinder, Studenten, nicht erwerbstätige Hausfrauen und -männer, Pensionierte usw.) sind nicht nach UVG, sondern nach KVG versichert und werden von der Unfallstatistik UVG somit nicht erfasst.
↑ Seitenanfang


Versicherer

Die Unfallversicherung nach UVG wird durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt Suva sowie durch andere Versicherer und eine von diesen betriebene Ersatzkasse durchgeführt. Bei den anderen Versicherern handelt es sich um private Versicherungseinrichtungen, öffentliche Unfallversicherungskassen und anerkannte Krankenkassen, die sich in ein vom BAG geführtes Register eingetragen haben.
↑ Seitenanfang


Versicherte Betriebe

Ausgewiesen wird die Zahl der Betriebe mit Arbeitnehmern im jeweiligen Berichtsjahr.
↑ Seitenanfang


Versicherte Personen

In der BUV und NBUV melden die Betriebe den Versicherern nur die Lohnsumme, und nicht auch die Zahl der Beschäftigten bzw. Versicherten. Diese muss deshalb geschätzt werden, was konkret durch die Division der prämienpflichtigen Lohnsumme eines bestimmten Kollektivs durch den durchschnittlichen Lohn der Verunfallten im gleichen Kollektiv geschieht. Die auf diese Weise ermittelte Zahl der Beschäftigten bzw. Versicherten entspricht deshalb einer theoretischen Zahl von Vollbeschäftigten, in die - beispielsweise - zwei Teilzeitbeschäftigte mit je einem Arbeitspensum von 50 Prozent als ein Vollbeschäftigter einfliessen. Ab 2012 wird die Zahl der Vollbeschäftigten rückwirkend nach einer neuen, genaueren Methode geschätzt. Die Ergebnisse fallen im Vergleich zur bisherigen Schätzung um insgesamt 7 Prozent tiefer aus. Das Fallrisiko je 1000 Vollbeschäftigte nimmt entsprechend zu. Die Auswirkungen sind je nach Branche unterschiedlich gross.

Als Bestand der UVAL wird die Zahl der beim seco registrierten Arbeitslosen bzw. Stellensuchenden ausgewiesen. Diese sind seit 1.1.1996 gemäss der Verordnung über die Unfallversicherung von arbeitslosen Personen obligatorisch bei der Suva versichert. Im Gegensatz zur Zahl der Beschäftigten ist die Zahl der registrierten Stellensuchenden exakt bekannt. Allerdings befinden sich darunter auch Teilzeitarbeitslose, die entsprechend auch nur Teilzeit-UVAL-versichert sind, sowie Personen, die zeitweise überhaupt nicht UVAL-versichert sind, beispielsweise Personen im Militärdienst.
↑ Seitenanfang


Versicherter und prämienpflichtiger Verdienst

Der versicherte Verdienst ist die Basis für die Berechnung des Taggeldes und der Renten. Er entspricht im wesentlichen dem für die AHV massgebenden Lohn, also dem Grundlohn inklusive regelmässiger Zulagen und Nebenbezüge, aber ohne Nebenverdienste aus privater Tätigkeit. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes (seit dem 1.1.2008 126'000 Franken im Jahr) ist so festgesetzt, dass in der Regel 92 bis 96 Prozent der versicherten Arbeitnehmer zu ihrem vollen Verdienst versichert sind. Bei den Arbeitslosen bzw. Stellensuchenden ist das Arbeitslosentaggeld (abzüglich der Beiträge an die Sozialversicherungen) versichert.

Der prämienpflichtige Verdienst entspricht dem versicherten Verdienst abzüglich der Familienzulagen. Bei den Arbeitslosen bzw. Stellensuchenden ist das versicherte Arbeitslosentaggeld massgebend.
↑ Seitenanfang


Prämien und Prämiensatz

Die Prämien werden, nach Risikogruppen abgestuft, in Prozent des versicherten Verdienstes bzw. des versicherten Arbeitslosentaggeldes festgesetzt (Prämiensatz). Die Nettoprämie enthält weder Zuschläge für die Verwaltungskosten noch für die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten.
↑ Seitenanfang


Registrierte und anerkannte Fälle

Ein Fall wird registriert, wenn die Unfallmeldung beim Versicherer eintrifft. Anschliessend wird der Fall anerkannt oder abgelehnt. Da die Unfallmeldung etwas Zeit beansprucht, sind Unfall- und Registrierungsjahr nicht in allen Fällen identisch. Die Fälle werden nach dem Registrierungsjahr ausgewiesen.
↑ Seitenanfang


Kosten

Die vorliegende Statistik weist nur die von den Versicherern übernommenen bzw. direkten Kosten der Unfälle und Berufskrankheiten aus. Rückstellungen für kurzfristige Leistungen (Heilkosten und Taggeld) und für noch nicht festgesetzte Renten werden dabei nicht berücksichtigt. Es werden vier Kostenarten unterschieden:

Die Heilkosten umfassen neben den Kosten für Heilbehandlungen und Pflegeleistungen auch die Kosten für Rettungsmassnahmen, Hilfsmittel usw.

Das Taggeld wird - auch bei Arbeitslosen bzw. Stellensuchenden - bei teilweiser oder vollständiger Arbeitsunfähigkeit bis zur Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit oder Rentenfestsetzung zur Kompensation eines Einkommensausfalls ausbezahlt.

Das Deckungskapital dient der Finanzierung von Invaliden- und Hinterlassenenrenten und ist zum Zeitpunkt des Beginns des Rentenanspruchs bewertet.

Die übrigen Kosten bestehen im wesentlichen aus den Integritätsentschädigungen für eine bleibende körperliche oder geistige Versehrtheit.

Wo lediglich von «Kosten» die Rede ist, wird die Summe aller Kostenarten ausgewiesen.
↑ Seitenanfang


Invaliditätsgrad

Der Invaliditätsgrad wird in der Unfallversicherung nicht medizinisch, sondern wirtschaftlich ermittelt. Massgebend ist der Vergleich der Erwerbsmöglichkeiten des Versicherten ohne Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit mit der nach Abschluss der medizinischen Behandlung und nach Durchführung allfälliger Wiedereingliederungsmassnahmen verbleibenden Erwerbsfähigkeit.
↑ Seitenanfang


Regresseinnahmen

Regresseinnahmen sind Haftpflichtentschädigungen, die den Unfallversicherern aus Ansprüchen gegenüber Haftpflichtigen oder deren Haftpflichtversicherungen zufliessen. Der grösste Teil der Regresseinnahmen geht auf Verkehrsunfälle zurück.
↑ Seitenanfang


Laufende Kosten und Regresseinnahmen eines Rechnungsjahres

Die laufenden Kosten und Regresseinnahmen eines bestimmten Rechnungsjahres umfassen alle in diesem Jahr in Rechnung gestellten Kosten und Regresse von Unfällen und Berufskrankheiten, unabhängig davon, in welchem Jahr sich die Unfälle und Berufskrankheiten ereignet bzw. manifestiert haben. Das Total der laufenden Kosten des Jahres 1996 umfasst also beispielsweise Kosten von 1996 und früher registrierten Fällen.

Die zeitliche Abwicklung der Kosten kann aus denjenigen Tabellen ersehen werden, in denen die Kosten nicht nur nach dem Rechnungsjahr, sondern zusätzlich auch nach dem Registrierungsjahr der Fälle gegliedert sind.
↑ Seitenanfang


Unfallrisiko und Kostenrisiko

Das Unfallrisiko ist definiert als Zahl der Unfälle dividiert durch die Zahl der Vollbeschäftigten bzw. Stellensuchenden, und das Kostenrisiko als Kosten der Unfälle dividiert durch die Zahl der Vollbeschäftigten bzw. Stellensuchenden oder durch die Summe der prämienpflichtigen Verdienste bzw. Arbeitslosentaggelder.
↑ Seitenanfang


Versicherungszweige

Die Berufsunfallversicherung deckt Berufsunfälle und Berufskrankheiten von Beschäftigten. Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten nur dann als Berufsunfälle, wenn der Versicherte eine wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 8 Stunden (bis 31.12.1999 12 Stunden) beim gleichen Arbeitgeber aufweist.

Die Nichtberufsunfallversicherung deckt Freizeitunfälle von Beschäftigten. Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten als Nichtberufsunfälle, wenn der Versicherte eine wöchentliche Arbeitszeit von mindestens 8 Stunden (bis 31.12.1999 12 Stunden) beim gleichen Arbeitgeber aufweist. Bis Ende 1995 wurden auch die Unfälle von versicherten Arbeitslosen bzw. Stellensuchenden zu den Nichtberufsunfällen gerechnet.

Die Unfallversicherung für Arbeitslose deckt alle Unfälle und Berufskrankheiten von Stellensuchenden, die gemäss Verordnung über die Unfallversicherung von arbeitslosen Personen seit dem 1. Januar 1996 obligatorisch bei der Suva versichert sind. Die Deckung umfasst Unfälle während der Freizeit, aber auch Unfälle und Berufskrankheiten in Beschäftigungsprogrammen, während Tageseinsätzen oder in Teilzeitarbeit.
↑ Seitenanfang


Spezialstatistik

Die SSUV erhebt im Rahmen einer Spezialstatistik eine Reihe von Daten, die insbesondere für die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten wichtig sind und nicht automatisch aus dem Versicherungsbetrieb anfallen (Ursachen der Unfälle und Berufskrankheiten, medizinische Diagnosen, Struktur der Heilkosten usw.). Die Spezialstatistik setzt sich aus allen Rentenfällen und Fällen von Berufskrankheiten sowie aus zufällig ausgewählten 5 Prozent (bis 1992 noch 10 Prozent) der übrigen Fälle zusammen. Die Ergebnisse der 5-Prozent-Stichprobe sind in den Tabellen bereits hochgerechnet und können zufallsbedingt streuen.

Die Spezialstatistik umfasst nur Fälle und Folge-Ereignisse (vergütete Heilkosten, bezahltes Taggeld, festgesetzte Renten, usw.) von Fällen, die ab 1984 registriert worden sind. Ausgewiesen werden zudem nur anerkannte Fälle bzw. Folge-Ereignisse von anerkannten Fällen.

Seitenanfang


Letzte Aktualisierung: 12.07.2012