Definition wichtiger Begriffe
Obligatorische Unfallversicherung nach UVG
Versicherter und prämienpflichtiger Verdienst
Registrierte und anerkannte Fälle
Laufende Kosten und Regresseinnahmen eines Rechnungsjahres
Obligatorische Unfallversicherung nach UVG
Obligatorisch nach UVG versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten
Arbeitnehmer sowie Arbeitslose und Stellensuchende, die Anspruch
auf Arbeitslosenentschädigung haben. Alle übrigen in der Schweiz wohnhaften Personen
(Kinder, Studenten, nicht erwerbstätige Hausfrauen und -männer, Pensionierte usw.) sind
nicht nach UVG, sondern nach KVG versichert und werden von der Unfallstatistik UVG somit
nicht erfasst.
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Versicherer
Die Unfallversicherung nach UVG wird durch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt
Suva sowie durch andere Versicherer und eine von diesen betriebene Ersatzkasse durchgeführt.
Bei den anderen Versicherern handelt es sich um private Versicherungseinrichtungen,
öffentliche Unfallversicherungskassen und anerkannte Krankenkassen, die sich in ein vom
BAG geführtes Register eingetragen haben.
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Versicherte Betriebe
Ausgewiesen wird die Zahl der Betriebe mit Arbeitnehmern im jeweiligen Berichtsjahr.
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Versicherte Personen
In der BUV und NBUV melden die Betriebe den Versicherern nur die Lohnsumme, und nicht auch
die Zahl der Beschäftigten bzw. Versicherten. Diese muss deshalb geschätzt werden, was
konkret durch die Division der prämienpflichtigen Lohnsumme eines bestimmten Kollektivs
durch den durchschnittlichen Lohn der Verunfallten im gleichen Kollektiv
geschieht. Die auf diese Weise ermittelte Zahl der Beschäftigten bzw.
Versicherten entspricht deshalb einer theoretischen Zahl von Vollbeschäftigten, in die
- beispielsweise - zwei Teilzeitbeschäftigte mit je einem Arbeitspensum von 50 Prozent
als ein Vollbeschäftigter einfliessen. Ab 2012 wird die Zahl der Vollbeschäftigten rückwirkend nach einer neuen, genaueren Methode geschätzt. Die Ergebnisse fallen im Vergleich zur bisherigen Schätzung um insgesamt 7 Prozent tiefer aus. Das Fallrisiko je 1000 Vollbeschäftigte nimmt entsprechend zu. Die Auswirkungen sind je nach Branche unterschiedlich gross.
Als Bestand der UVAL wird die Zahl der beim seco registrierten Arbeitslosen bzw. Stellensuchenden ausgewiesen. Diese sind seit 1.1.1996 gemäss der Verordnung über die Unfallversicherung von arbeitslosen Personen obligatorisch bei der Suva versichert. Im Gegensatz zur Zahl der Beschäftigten ist die Zahl der registrierten Stellensuchenden exakt bekannt. Allerdings befinden sich darunter auch Teilzeitarbeitslose, die entsprechend auch nur Teilzeit-UVAL-versichert sind, sowie Personen, die zeitweise überhaupt nicht UVAL-versichert sind, beispielsweise Personen im Militärdienst.
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Versicherter und prämienpflichtiger Verdienst
Der versicherte Verdienst ist die Basis für die Berechnung des Taggeldes und der Renten.
Er entspricht im wesentlichen dem für die AHV massgebenden Lohn, also dem Grundlohn
inklusive regelmässiger Zulagen und Nebenbezüge, aber ohne Nebenverdienste
aus privater Tätigkeit. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes (seit dem 1.1.2008 126'000
Franken im Jahr) ist so festgesetzt, dass in der Regel 92 bis 96 Prozent der versicherten
Arbeitnehmer zu ihrem vollen Verdienst versichert sind. Bei den Arbeitslosen bzw.
Stellensuchenden ist das Arbeitslosentaggeld (abzüglich der Beiträge an die
Sozialversicherungen) versichert.
Der prämienpflichtige Verdienst entspricht dem versicherten Verdienst abzüglich der
Familienzulagen. Bei den Arbeitslosen bzw. Stellensuchenden ist das versicherte
Arbeitslosentaggeld massgebend.
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Prämien und Prämiensatz
Die Prämien werden, nach Risikogruppen abgestuft, in Prozent des versicherten Verdienstes
bzw. des versicherten Arbeitslosentaggeldes festgesetzt (Prämiensatz). Die Nettoprämie
enthält weder Zuschläge für die Verwaltungskosten noch für die Verhütung von Unfällen
und Berufskrankheiten.
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Registrierte und anerkannte Fälle
Ein Fall wird registriert, wenn die Unfallmeldung beim Versicherer eintrifft.
Anschliessend wird der Fall anerkannt oder abgelehnt. Da die Unfallmeldung
etwas Zeit beansprucht, sind Unfall- und Registrierungsjahr nicht in allen Fällen identisch.
Die Fälle werden nach dem Registrierungsjahr ausgewiesen.
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Kosten
Die vorliegende Statistik weist nur die von den Versicherern übernommenen bzw. direkten
Kosten der Unfälle und Berufskrankheiten aus. Rückstellungen für kurzfristige Leistungen
(Heilkosten und Taggeld) und für noch nicht festgesetzte Renten werden dabei nicht
berücksichtigt. Es werden vier Kostenarten unterschieden:
Die Heilkosten umfassen neben den Kosten für Heilbehandlungen und Pflegeleistungen
auch die Kosten für Rettungsmassnahmen, Hilfsmittel usw.
Das Taggeld wird - auch bei Arbeitslosen bzw. Stellensuchenden - bei teilweiser oder
vollständiger Arbeitsunfähigkeit bis zur Wiedererlangung
der Arbeitsfähigkeit oder Rentenfestsetzung zur Kompensation eines Einkommensausfalls
ausbezahlt.
Das Deckungskapital dient der Finanzierung von Invaliden- und Hinterlassenenrenten und
ist zum Zeitpunkt des Beginns des Rentenanspruchs bewertet.
Die übrigen Kosten bestehen im wesentlichen aus den Integritätsentschädigungen für eine
bleibende körperliche oder geistige Versehrtheit.
Wo lediglich von «Kosten» die Rede ist, wird die Summe aller Kostenarten ausgewiesen.
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Invaliditätsgrad
Der Invaliditätsgrad wird in der Unfallversicherung nicht medizinisch, sondern
wirtschaftlich ermittelt. Massgebend ist der Vergleich der Erwerbsmöglichkeiten des
Versicherten ohne Beeinträchtigung seiner Erwerbsfähigkeit mit der nach Abschluss der
medizinischen Behandlung und nach Durchführung allfälliger Wiedereingliederungsmassnahmen
verbleibenden Erwerbsfähigkeit.
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Regresseinnahmen
Regresseinnahmen sind Haftpflichtentschädigungen, die den Unfallversicherern aus Ansprüchen
gegenüber Haftpflichtigen oder deren Haftpflichtversicherungen zufliessen. Der grösste Teil
der Regresseinnahmen geht auf Verkehrsunfälle zurück.
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Laufende Kosten und Regresseinnahmen eines Rechnungsjahres
Die laufenden Kosten und Regresseinnahmen eines bestimmten Rechnungsjahres umfassen alle
in diesem Jahr in Rechnung gestellten Kosten und Regresse von Unfällen und Berufskrankheiten,
unabhängig davon, in welchem Jahr sich die Unfälle und Berufskrankheiten ereignet bzw.
manifestiert haben. Das Total der laufenden Kosten des Jahres 1996 umfasst also
beispielsweise Kosten von 1996 und früher registrierten Fällen.
Die zeitliche Abwicklung der Kosten kann aus denjenigen Tabellen ersehen werden, in denen
die Kosten nicht nur nach dem Rechnungsjahr, sondern zusätzlich auch nach dem
Registrierungsjahr der Fälle gegliedert sind.
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Unfallrisiko und Kostenrisiko
Das Unfallrisiko ist definiert als Zahl der Unfälle dividiert durch die Zahl der
Vollbeschäftigten bzw. Stellensuchenden, und das Kostenrisiko als Kosten der Unfälle
dividiert durch die Zahl der Vollbeschäftigten bzw. Stellensuchenden oder durch die
Summe der prämienpflichtigen Verdienste bzw. Arbeitslosentaggelder.
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Versicherungszweige
Die Berufsunfallversicherung deckt Berufsunfälle und Berufskrankheiten von Beschäftigten.
Unfälle auf dem Arbeitsweg gelten nur dann als Berufsunfälle, wenn der Versicherte eine
wöchentliche Arbeitszeit von weniger als 8 Stunden (bis 31.12.1999 12 Stunden) beim
gleichen Arbeitgeber aufweist.
Die Nichtberufsunfallversicherung deckt Freizeitunfälle von Beschäftigten. Unfälle auf
dem Arbeitsweg gelten als Nichtberufsunfälle, wenn der Versicherte eine wöchentliche
Arbeitszeit von mindestens 8 Stunden (bis 31.12.1999 12 Stunden) beim gleichen Arbeitgeber
aufweist. Bis Ende 1995 wurden auch die Unfälle von versicherten Arbeitslosen bzw. Stellensuchenden zu den
Nichtberufsunfällen gerechnet.
Die Unfallversicherung für Arbeitslose deckt alle Unfälle und Berufskrankheiten von
Stellensuchenden, die gemäss Verordnung über die Unfallversicherung von arbeitslosen
Personen seit dem 1. Januar 1996 obligatorisch bei der Suva versichert sind. Die Deckung
umfasst Unfälle während der Freizeit, aber auch Unfälle und Berufskrankheiten in
Beschäftigungsprogrammen, während Tageseinsätzen oder in Teilzeitarbeit.
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Spezialstatistik
Die SSUV erhebt im Rahmen einer Spezialstatistik eine Reihe von Daten, die insbesondere
für die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten wichtig sind und nicht automatisch
aus dem Versicherungsbetrieb anfallen (Ursachen der Unfälle und Berufskrankheiten,
medizinische Diagnosen, Struktur der Heilkosten usw.). Die Spezialstatistik setzt
sich aus allen Rentenfällen und Fällen von Berufskrankheiten sowie aus zufällig
ausgewählten 5 Prozent (bis 1992 noch 10 Prozent) der übrigen Fälle zusammen. Die
Ergebnisse der 5-Prozent-Stichprobe sind in den Tabellen bereits hochgerechnet und
können zufallsbedingt streuen.
Die Spezialstatistik umfasst nur Fälle und Folge-Ereignisse (vergütete Heilkosten,
bezahltes Taggeld, festgesetzte Renten, usw.) von Fällen, die ab 1984 registriert
worden sind. Ausgewiesen werden zudem nur anerkannte Fälle bzw. Folge-Ereignisse von
anerkannten Fällen.